Und was kommt jetzt?

Ihr wollt wissen, welche cre8-Veranstaltungen als nächstes anliegen? Dann seid ihr hier richtig.

Denk!Labor – Aufruf

Der externe „Think Tank“ für kleine und mittelständische Unternehmen. Im August bietet das Denk!Labor vier Unternehmen die Möglichkeit, sich kostenlos in einer Videokonferenz beraten zu lassen(melden bis 31. Juli).

Das Denklabor verfügt über einen Pool von Experten und Expertinnen aus allen Bereichen des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens: Künstler, Kreativuntemehmer, Wissenschaftler, Unternehmer, IT-Spezialisten und Ingenieure, BWLer, Sozialwissenschaftler, Rechtsanwälte, Steuerberater., Unternehmensberater und viele mehr. Sie werden je nach Aufgabenstellung zusammengestellt und unterstützen dann in Form von Einzelberatung, Halbtagesworkshop, Tagesworkshop, Wochenendworkshop oder der Begleitung vonProzessen über einen längeren Zeitraum.

https://www.denklabor-oldenburg.de

KreativZuTisch

Immer am ersten Mittwoch im Monat | ab 13:00 Uhr |im Core

 

Kreativ zu Tisch

Menschen aus der Oldenburger Kreativwirtschaft und Interessierte, treffen sich an jedem ersten Mittwoch im Monat zum Austausch. Hier wird genüsslich geplauscht, locker miteinander ge(s)(g)essen und genetzwerkt. Bleibt auf dem Laufenden darüber, was in der Oldenburger Kreativbranche los ist, sprecht mit anderen Kreativunternehmern und belebt alte Kontakte wieder.

Kommt gerne vorbei, teilt eure Ideen und Projekte und bringt Neugier mit!

Neue Gesichter sind herzlich willkommen!

Offener Brief von cre8 zur Lage der Kreativwirtschaft

An
Politiker der Stadt Oldenburg
Oberbürgermeister Krogmann
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Offener Brief zur Lage der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgrund der Corona-Krise in Oldenburg

Das Netzwerk der Kreativwirtschaft cre8 oldenburg und das offene Bündnis creative mass vertreten die ansässigen Kultur- und Kreativschaffenden, darunter viele Soloselbständige, aus den Bereichen Design, Fotografie, IT, Film, Illustration, Kunst, Musik, Architektur, Theater, Text etc.

Für viele Kultur- und Kreativschaffende hat sich die finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Anordnungen infolge der Corona-Krise einen Großteil ihrer Aufträge beziehungsweise Kundschaft verloren haben und eine Änderung noch nicht absehbar ist.

Mit Erleichterung wurde das Soforthilfeprogramm des Landes Niedersachsen vom 25. März aufgenommen, um mit schnellen Hilfen für Unternehmen und Selbständige die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. Viele haben Anträge auf Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Landes bei der NBank gestellt und zum Teil sehr zeitnah erhalten. Es handelte sich um eine pauschale Förderung bei einem starken Einbruch der Einnahmen, mit der auch private Verpflichtungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wie Krankenversicherung etc. gedeckt werden konnten.

Das Programm wurde allerdings bereits am 31. März 2020 durch ein neues, mit dem Bund abgestimmtes 2. Soforthilfe-Programm abgelöst – mit einschneidenden Änderungen zu Lasten der Soloselbständigen: Jetzt berechnet sich die Soforthilfe aus der Differenz von betrieblichen Verpflichtungen und Einkommen. Dies hat zur Folge, dass Soloselbständige, Künstler*innen etc. letztlich nun durch das Raster der Soforthilfe fallen, wenn sie, was häufig der Fall ist, nur sehr geringe Betriebskosten wie Büromieten etc. haben.

Auch der Verweis auf die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II ist leider nicht für jede/n Freiberufler/in eine Lösung. Da viele im Alter keine staatliche Rente beziehen werden, haben sie über Jahre privat vorgesorgt. Das hierdurch angesparte Kapital liegt mitunter über dem erlaubten Freibetrag. Geld, das wir im Alter dringend benötigen, um nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Auch wenn in den ersten 6 Monaten nach Antragstellung die Vermögensprüfung entfällt, muss erklärt werden, dass „kein erhebliches Vermögen verfügbar ist“. Abgesehen davon ist der Schritt in die Grundsicherung für eine/n Unternehmer*in nicht ermutigend.

Auch der neue niedersächsische Liquiditätskredit hilft nicht wirklich, da eine Rückzahlung für viele unrealistisch erscheint.

Wer also nach jetzigem Stand der Dinge die Soforthilfe nur geringfügig nutzen darf und wegen überschrittener Vermögensgrenze auch keinen Anspruch auf ALG II hat, sieht sich gezwungen, seine Altersvorsorge aufzubrauchen.

Die Untersagung öffentlicher Veranstaltungen und der Wegfall einer Vielzahl von Dienstleistungen führt zum Teil zu einem existenzbedrohenden wirtschaftlichen Absturz von 100% auf 0%. Da ein Ende noch nicht in Sicht ist, werden viele noch etliche Monate ohne oder mit sehr geringen Einkommen auskommen müssen.

Ganz aktuell wird ein Strukturfonds für die Kulturszene von Bund und Ländern ins Gespräch gebracht, um die Produktion von Kultur direkt anzukurbeln, was wir begrüßen.

Fazit: Wichtig ist es zu erkennen, dass trotz neuer Hilfen und Anpassungen bestehender Programme eine Lücke für Soloselbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft entstanden ist, die geschlossen werden muss!

Unsere Forderungen:

  • Ein niedersächsisches Landesprogramm als Grundförderung für alle Soloselbständigen, um Umsatz- und Honorarausfälle zu kompensieren, wie es Hamburg mit pauschal 2.500 € derzeit praktiziert. Damit können auch private Kosten wie Krankenversicherungs-, Altersvorsorgebeiträge, Kosten der Lebenshaltung etc. abgedeckt werden.
  • Alternativ löst die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens die Situation für Alle.
  • Ein Vermeiden von Auftragsstopps: Geplante kommunale Vorhaben sollten nicht zurückgehalten sondern jetzt durchgeführt werden. Als weitere Initiative schlagen wir ein Gutscheinsystem für innovative Ideen oder kreative Leistungen in Oldenburg, was wir gern mit Ihnen diskutieren.

Herzliche Grüße

Für das Netzwerk cre8 und creative mass

Erstunterzeichner*innen

Norbert Egdorf

Peter Gerd Jaruschewski

Beate Kuchs

Mechthild Oetjen

Katja Reiche

Renée Repotente

Silvia Rutkowski

Katharina Semling

Amon Thein

Checkliste Liquidität, NBank-Hilfen

Wie kann die Liquidität jetzt und in den kommenden Monaten erhalten werden?

 Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, damit ihr individuell prüfen könnt, ob und was für euch zutreffen könnte.

Checkliste: Stellschrauben für die eigene Liquidität

Wie wirkungsvoll ist die neue Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige?

Nach nur vier Tagen hat Niedersachsen seine Richtlinie für Zuschüsse wieder verändert; die neue ist eine gemeinsame Richtlinie von Bund und Land und gilt ab dem 31.3.20. Sie bietet – wie letzte Woche –  einen Zuschuss bei Liquiditätsengpässen, um Verbindlichkeiten für laufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. für Mieten, Pachten, Leasingraten) weiterhin zahlen zu können. Für alle zu Haus Arbeitenden treffen Mietkosten i.d.R. nicht zu. Vielleicht können noch laufende Server- und Hostingkosten geltend gemacht werden. Soloselbständige mit geleastem Wagen dürften eher Seltenheitswert haben. Verdienstausfälle, also ausbleibende Einnahmen werden also nicht berücksichtigt, sind nicht Bestandteil der Förderung.

Was ändert sich beim Antrag auf Arbeitslosengeld II durch Corona?

Was aber tun, wenn die Richtlinie nicht greift oder ausreicht und die Lebenshaltungskosten nicht abgedeckt werden? Und es ist zu befürchten, dass viele durch das Raster fallen. In diesem Fall kann / muss eine Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt werden. Das bisherige Antragsverfahren wurde durch Corona allerdings in einigen Punkten vereinfacht. So werden Miete und Heizung in der tatsächlichen Höhe erstattet. Und wer bis zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen für die im Haushalte zusammen Lebenden verfügbar ist.