Wie kann die Liquidität jetzt und in den kommenden Monaten erhalten werden?

 

Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, damit ihr individuell prüfen könnt, ob und was für euch zutreffen könnte.

Checkliste: Stellschrauben für die eigene Liquidität

Wie wirkungsvoll ist die neue Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige?

Nach nur vier Tagen hat Niedersachsen seine Richtlinie für Zuschüsse wieder verändert; die neue ist eine gemeinsame Richtlinie von Bund und Land und gilt ab dem 31.3.20. Sie bietet – wie letzte Woche –  einen Zuschuss bei Liquiditätsengpässen, um Verbindlichkeiten für laufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. für Mieten, Pachten, Leasingraten) weiterhin zahlen zu können. Für alle zu Haus Arbeitenden treffen Mietkosten i.d.R. nicht zu. Vielleicht können noch laufende Server- und Hostingkosten geltend gemacht werden. Soloselbständige mit geleastem Wagen dürften eher Seltenheitswert haben. Verdienstausfälle, also ausbleibende Einnahmen werden also nicht berücksichtigt, sind nicht Bestandteil der Förderung.

Was ändert sich beim Antrag auf Arbeitslosengeld II durch Corona?

Was aber tun, wenn die Richtlinie nicht greift oder ausreicht und die Lebenshaltungskosten nicht abgedeckt werden? Und es ist zu befürchten, dass viele durch das Raster fallen. In diesem Fall kann / muss eine Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt werden. Das bisherige Antragsverfahren wurde durch Corona allerdings in einigen Punkten vereinfacht. So werden Miete und Heizung in der tatsächlichen Höhe erstattet. Und wer bis zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen für die im Haushalte zusammen Lebenden verfügbar ist.