Und was kommt jetzt?

Ihr wollt wissen, welche cre8-Veranstaltungen als nächstes anliegen? Dann seid ihr hier richtig.

cre8_workshop: Das Gesundheitsrad

Arbeiten im Flow

 

In herausfordernden und schwierigen Situationen ist es wichtig zu erkennen, unter welchen Bedingungen wir am leistungsfähigsten sind und uns am wohlsten fühlen, um die Lage zu bewältigen. Solche Bedingungen lassen sich dann herstellen, wenn wir erkannt haben, was wir persönlich dafür brauchen, um gesund und im Flow zu arbeiten.READ MORE

Der VNKK ist gegründet!

Niedersachsens Kultur- und Kreativwirtschaft hat einen eigenen Landesverband.

Am 11. Mai 2021 trafen sich in Hannover Vertreterinnen und Vertreter von Netzwerken und aus der Branche zur Gründungsversammlung des Verbands der niedersächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft (VNKK). Oldenburg ist über das neue Oldenburger Portal Kunst Kultur Kreativwirtschaft mit dabei, in dem die lokalen Kreativnetzwerke kooperieren. Ziel des Landesverbandes ist es, im engen Austausch mit der Landespolitik und -regierung die Interessen der niedersächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft zu vertreten, ihre Strukturen landesweit zu fördern und mit unterschiedlichen Angeboten zu unterstützen – und so ein wichtiger Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu werden.

 

Oldenburger Portal Kunst Kultur Kreativwirtschaft ist Gründungsmitglied

Zu den Gründungsmitgliedern des Landesverbandes gehören:

  • kreHtiv Netzwerk Hannover e.V./Christine Preitauer
  • Kreativregion Braunschweig e.V./Christine Schmidt
  • Beate Lechler, Osnabrück
  • Oldenburger Portal Kunst Kultur Kreativwirtschaft als Kooperation von cre8 oldenburg, Kulturgesichter0441 und Creative Mass Oldenburg/Norbert Egdorf
  • STELLWERK Göttingen/Ulrich Drees
  • KLUBNETZ – Verband der niedersächsischen Konzertkulturschaffenden e.V./David Lampe
  • Stephan Kaps, Hannover

 

Ebenso wie die Landesverbände Sachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern will der neu gegründete Landesverband will die Sichtbarkeit der KKW in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft niedersachsenweit weiter erhöhen, damit sie ihre Rolle als Innovationstreiber in allen Entwicklungs- und Zukunftsprozessen noch gezielter wahrnehmen kann und damit zur Stärkung des Standorts Niedersachsen beitragen.Der Landesverband wird ein Veranstaltungs- und Informationsangebot zu Themen rund um die KKW entwickeln. Als Interessensvertretung der Branche, der Solo-Selbständigen und Unternehmen wird der Landesverband künftig seine Aufgabe gegenüber der Landes- und Bundespolitik wahrnehmen. Dazu gehört es gute Verbindungen und einen erfolgreichen Erfahrungsaustausch mit anderen Interessensgruppen aus Wirtschaft, Politik, Kunst & Kultur und Branchenverbänden aufzubauen und mit Inhalten zu füllen.Im Interesse der KKW setzt sich der Landesverband für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen auf allen Ebenen, für die Etablierung von Branchenstandards und eine Förderung der KKW durch interne Vernetzung, Nachwuchsförderung, Wissenstransfer, einen vielseitigen Austausch und Weiterbildungsangebote ein. Bestandteil dieses strategischen Ausbaus unternehmerischer Qualifikation in den verschiedenen Teilbranchen ist dabei auch der Austausch und die Unterstützung von Forschung und Wissenschaft. Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion in der eigenen Branche und darüber hinaus sind Basis der Aktivitäten.

Innovationstreiber Kultur- und Kreativwirtschaft
Bundesweit rangiert die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche mit den Bereichen Design, Software, IT, Games, Web, Social Media, Marketing, Kunst, Film, Fotografie etc. nur knapp hinter der des Maschinenbaus. Ihre innovativen Dienstleistungen sind unverzichtbarer Teil aller wirtschaftlichen Abläufe. Sie fließen in die Entwicklung und Produktion neuer und bestehender Produkte ein, formen Dienstleistungen aller Art und gestalten Marketing und Verkauf. Gleichzeitig ist eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft längst ein entscheidender wirtschaftlicher Standortfaktor für die Zukunft urbaner wie ländlicher Räume. Nicht zuletzt sind ihre Akteur*innen auch über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten hinaus häufig direkt an allen Formen aktuellen gesellschaftlich-kulturellen Wandels beteiligt.Gleichzeitig sind ihre Interessen jedoch auf allen öffentlichen Ebenen oftmals unterrepräsentiert, da sich ihre sehr heterogenen, flexiblen, von vielen einzelnen Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen geprägten Strukturen dem klassischen Instrumentarium und Handlungsansätzen von Wirtschaftsförderung nicht ohne weiteres eröffnen. Wo es jedoch gelingt, ihre Akteur*innen in angemessener Form zu unterstützen, zeigt die Kultur- und Kreativwirtschaft, welches wirtschaftliche und dabei oft auch gemeinwohlorientierte Potenzial sie entfalten kann. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen aktuellen Herausforderungen, die sich aus einer immer schneller voranschreitenden Digitalisierung, dem Klimaschutz oder gesellschaftlicher Transformationsprozesse ergeben.

 

Foto: Philipp Linss

Oldenburger Portal – Kunst Kultur Kreativwirtschaft

Die gemeinsame Datenbank der gesamten Oldenburger Kultur und Kreativwirtschaft.

Das Oldenburger Portal ist die neue Plattform, auf der sich das gesamte Oldenburger Kreativitätspotential zukünftig der Öffentlichkeit präsentiert: Künstler:innen, Kulturschaffende, (Projekt-)Gruppen- und Initiativen, Musiker:innen, Bands, Ensembles und Teams sowie Unternehmen der Kreativwirtschaft.

Denn Vernetzung untereinander, aber auch mit Wirtschaft sowie mit der breiten Öffentlichkeit wird gerade in der Corona-Krise immer wichtiger.

Das Oldenburger Portal ersetzt mittelfristig das cre8 Branchenbuch und ist ab jetzt für euch zugänglich.

 

Warum?

„Warum eine neue Datenbank? Hätte das cre8-Branchenbuch nicht gereicht?“ mögen sich manche fragen.

Die Antwort ist eindeutig: Während sich dem Branchenbuch stärker die Kreativwirtschaft zugeordnet hat, haben sich Freie Künstler:innen, Kulturschaffende und Musiker:innen dort nicht angesprochen gefühlt. Nun gibt es mit dem Portal eine gemeinsame Basis, während die jeweiligen Netzwerk-Aktivitäten entsprechend der Zielsetzungen weitergeführt werden.

Und nicht zuletzt dies: Was absolut zu vermeiden war, war der Aufbau einer getrennten Kulturdatenbank neben dem cre8-Branchenbuch, mit Überschneidungen und Konkurrenzen.

 

Darum!

Bei einer Theater- oder Musikveranstaltung ist neben den Darstellenden Künstler:innen und Musiker:innen auch Fotografie, Film, Textildesign, Werbung bis hin zu Eventmanagement, Ticketing etc. beteiligt.

Mit dem Oldenburger Portal werden diese „Wertschöpfungspartner“ per Schulterschluss von Kultur und Wirtschaft miteinander verknüpft mit dem Ergebnis einer besseren Sichtbarkeit nach dem Motto „finden und gefunden werden“. Das Portal sorgt für Synergien und Zusammengehörigkeit.

Was aus cre8-Sicht nach wir vor wichtig ist: Kultur und Wirtschaft befruchten sich gegenseitig, wenn sie zusammen arbeiten. Beide erhalten Impulse zur Lösungsfindung, kreative Methoden unterstützen den Prozess. Das Portal hat die Basis dafür vergrößert.

 

Zug Um-zug

Und so hoffen wir, dass alle 137 bei cre8 eingetragenen Mitglieder mit uns umzuziehen.

Viele von euch haben bereits den Wechsel von unserer alten Plattform gewagt und präsentieren seit einigen Tagen ihr neues Profil auf der brandneuen Datenbank. Aber es sollen noch viel mehr werden. Nutzt also eifrig die Möglichkeit euch auf dem Oldenburger Portal zu registrieren und euch und eure Arbeiten vorzustellen.

Neben der Registrierung können Kultur- und Kreativschaffende im Portal-Blog Projekte, Neuigkeiten und Veranstaltungen präsentieren.

 

Meldet euch an

Die Anmeldung ist ganz einfach: Nachdem ihr auf “Registrieren” geklickt habt, werdet ihr Schritt für Schritt durch das weitere Procedere geleitet. Ihr bekommt genaue Angaben darüber, wie lang euer Vorstellungstext sein darf (vorab: Ihr könnt wirklich viel über euch schreiben!), welche Maße eure Fotos haben sollten, welche Videoformate ihr einbinden könnt, etc. pp.

Dabei macht es Sinn die Fotos und Videos, die ihr von euch und euren Werken zeigen wollt, vorab parat zu haben; es gibt tatsächlich viel Platz um all das zu zeigen, was Ihr könnt und was euch ausmacht.

Nach Abschluss der Registrierung erhaltet Ihr eine Bestätigungsmail, in der ihr alle Angaben noch einmal überprüfen könnt. Änderungen an Eurem Profil sind auch nach Abschluss der Anmeldung noch möglich: Im Hintergrund setzt ein Team eure Wünsche um.

 

Wir sehen uns auf dem Oldenburger Portal und freuen uns auf Euer Feedback!

 

Das Oldenburger Portal ist eine gemeinsame Initiative von Creative Mass Oldenburg, cre8 oldenburg – unterstützt von der Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg sowie Kulturgesichter0441.

 

 

Foto: Stephan Walzl

Corona-Hilfen aktuell

Wir geben euch den aktuellen Stand zu den Corona-Hilfen, die insbesondere für Unternehmen und Soloselbständige von Interesse sein könnten.

 

  1. Überbrückungshilfe III
  2. Neustarthilfe (im Rahmen der Überbrückungshilfe III)
  3. Überbrückungshilfe II
  4. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November / Dezemberhilfe)

 

1. Überbrückungshilfe III
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.02.2021 bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021 ab sofort beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Die geltenden Eckpunkte finden Sie in der beigefügten Anlage. Weitere Informationen stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung sowie in den FAQs: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

2. Neustarthilfe (im Rahmen der Überbrückungshilfe III)
Des Weiteren können Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, voraussichtlich bereits ab diesem Monat die „Neustarthilfe“ im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen

Antragsberechtigte: Soloselbständige, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mind. 51 % aus ihrer selbstständigen oder gleichgesetzten Tätigkeit erzielt haben sowie auch sog. unständig Beschäftigte aller Branchen und kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (sofern sie kein Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld beziehen)

  • Antragsverfahren: Direkte Beantragung möglich
  • Förderzeitraum: 01. Januar bis 30. Juni 2021

Es gelten folgende Förderhöhen und -bedingungen:

  • Einmalige Betriebskostenpauschale i. H. v. 50 % des Referenzumsatzes
    (Hinweis: Der Referenzumsatz beträgt i. d. R. 50 % des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 % des Jahresumsatzes 2019.)
  • Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro
  • Auszahlung erfolgt aus Vorschuss
    (Hinweis: ab Juli 2021 wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet. Bei Umsatzeinbußen von über 60 % darf Zuschuss in voller Höhe behalten werden.)

Hinweis: Der Zuschuss wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.

 

3. Überbrückungshilfe II
Anträge für die Überbrückungshilfe II für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 können noch bis zum 31. März 2021 eingereicht werden.

Zu beachten ist, dass es vor dem Hintergrund der Verlängerung und Erweiterung des Befristeten Rahmens der EU für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie zwischenzeitlich eine Vereinfachung gab: Es wurde die Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht (zuvor 800.000 Euro). Dadurch kann einem Großteil von Unternehmen auch die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt werden.
Unternehmen wird rückwirkend ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen oder der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 erhalten möchten.

Details zu den beihilferechtlichen Regelungen finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-ii.html

 

4. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November / Dezemberhilfe)
Des Weiteren wurden auch die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember aufgrund des neuen EU-Rahmens flexibilisiert. Unternehmen können wählen, auf welcher Beihilfegrundlage der Antrag gestellt wird.
So werden keine Verlustnachweise mehr gefordert, sondern auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne ermöglicht. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstgrenzen erhöht, auf 1,8 Mio. Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Mio. Euro beim Fixkostenhilferahmen.

Anträge für die November- bzw. Dezemberhilfe können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden

Zielgruppe der außerordentlichen Wirtschaftshilfe sind bekanntlich Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt oder indirekt vom Lockdown im November bzw. Dezember 2020 betroffen sind.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html sowie www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210205-verbesserungen-zusaetzliche-flexibilitaet-bei-november-und-dezemberhilfe.html.

Ansprechpartner bei Fragen zur Überbrückungshilfe sowie der November- und Dezemberhilfe sind erreichbar über folgende Hotlines: Für Soloselbstständige: 030 / 120021034 bzw. für prüfende Dritte: 030 / 530199322

 

Foto: Gerd Altmann, Pixabay

Die cre8_workshop Reihe 2021

-erfolgreich positionieren.

 

In Zeiten von Corona stehen Unternehmen mehr denn je vor der großen Herausforderung, sich neu zu erfinden. Während momentan im Schnelldurchlauf Optimierungen vorgenommen werden müssen, gibt es auch unabhängig davon jede Menge gute Gründe, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie das eigene Unternehmen sinnvoll nach außen repräsentiert werden und sich flexibel an ständig wechselnde Anforderungen anpassen kann.

 

Das cre8-Team hat eine neue Workshop-Reihe entwickelt, deren Fokus auf der Positionierung nach innen und außen liegt:

 

Wie kann ich Werbung überzeugend einsetzen? Wie kann die passende Außendarstellung meines Unternehmens aussehen? Was braucht es, um eine krisenresistente Unternehmerpersönlichkeit zu entwickeln?

Diesen und anderen Fragen soll in den verschiedenen Workshops nachgegangen werden. Profis aus den geweiligen Bereichen vermitteln euch individuelle Lösungsstrategien- und eines ist sicher: ihr geht nicht nur mit neuen Erkenntnissen nach Hause, sondern werdet dabei auch noch viel Spaß haben.

 

Hier findet Ihr alle Infos zu den einzelnen Workshops und wo/wie ihr euch anmelden könnt: cre8_workshop Reihe 2021

 

 

Foto: Daniel Penschuck

Erfolgreich positionieren: Die cre8_workshop-Reihe.

Es überrascht eigentlich nicht, dass “Corona-Pandemie” zum Wort des Jahres gewählt wurde, war dieser Begriff doch in 2020 allgegenwärtig. Und nicht nur das: Corona deckt auch gnadenlos Schwachstellen auf und nicht wenige Unternehmen werden nach der Krise vor der großen Herausforderung stehen sich neu zu erfinden.

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Corona Kulturförderung

Kultur- und Kreativschaffende sind bei den bisherigen Corona-Hilfen häufig außen vor geblieben. Die aktuellen Hilfen scheinen jetzt besser zu greifen – auf zweierlei Weise:

 

  • Bei der „NOVEMBERHILFE“ als Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes geht es darum, Umsatzverluste auszugleichen, die durch die temporären Corona-bedingten Schließungen im November 2020 aufgetreten sind: Wenn ihr von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen seid und bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt habt, könnt ihr bis 5000 Euro beantragen. Und das Neue: Diese Förderung ist nicht an betriebliche Fixkosten gekoppelt ist: Erstattet werden Umsatzeinbußen, bezogen auf den Vergleichsmonat November 2019 oder den durchschnittlichen Umsatz der vergangenen Monate, so dass die Mittel auch für die eigenen Lebenshaltungskosten verwendet werden können!

 

  • Bei dem Corona-Sonderprogramm für Soloselbständige und Kultureinrichtungen Niedersachsen und dem Programm „NEUSTART KULTUR“ des Bundes geht es darum Kulturaktivitäten (wieder) zu initieren, zum Beispiel durch die Übernahme der Honorare von Künstler*innen oder durch spezielle Programme für verschiedene Branchen.

 

Einen guten Überblick bietet die anliegende Vorstellung ausgewählter Corona-Hilfsprogramme von MCON mit Stand vom 23.11.2020: Corona Kulturhilfen (Euro-Office)

Bitte beachtet, dass bei den Programmen häufig Anpassungen der Förderbedingungen und Aktualisierungen erfolgen, zum Beispiel bei den Antragsfristen. Dies bitte im Internet überprüfen.

 

 

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