Corona Kulturförderung
Kultur- und Kreativschaffende sind bei den bisherigen Corona-Hilfen häufig außen vor geblieben. Die aktuellen Hilfen scheinen jetzt besser zu greifen – auf zweierlei Weise:
- Bei der „NOVEMBERHILFE“ als Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes geht es darum, Umsatzverluste auszugleichen, die durch die temporären Corona-bedingten Schließungen im November 2020 aufgetreten sind: Wenn ihr von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen seid und bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt habt, könnt ihr bis 5000 Euro beantragen. Und das Neue: Diese Förderung ist nicht an betriebliche Fixkosten gekoppelt ist: Erstattet werden Umsatzeinbußen, bezogen auf den Vergleichsmonat November 2019 oder den durchschnittlichen Umsatz der vergangenen Monate, so dass die Mittel auch für die eigenen Lebenshaltungskosten verwendet werden können!
- Bei dem Corona-Sonderprogramm für Soloselbständige und Kultureinrichtungen Niedersachsen und dem Programm „NEUSTART KULTUR“ des Bundes geht es darum Kulturaktivitäten (wieder) zu initieren, zum Beispiel durch die Übernahme der Honorare von Künstler*innen oder durch spezielle Programme für verschiedene Branchen.
Einen guten Überblick bietet die anliegende Vorstellung ausgewählter Corona-Hilfsprogramme von MCON mit Stand vom 23.11.2020: Corona Kulturhilfen (Euro-Office)
Bitte beachtet, dass bei den Programmen häufig Anpassungen der Förderbedingungen und Aktualisierungen erfolgen, zum Beispiel bei den Antragsfristen. Dies bitte im Internet überprüfen.